Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Unternehmer, Unternehmen und Geschäftskunden
Roman Grohotov, Einzelunternehmer – ShopfloX
Obervogt-Häfelin-Straße 29
77815 Bühl, Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Roman Grohotov, Einzelunternehmer – ShopfloX, nachfolgend „Anbieter“ genannt.
(2) Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst insbesondere:
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digitale Lern- und Entwicklungssysteme sowie digitale Inhalte,
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Inhouse-Workshops und Workshop-Leistungen,
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Inhouse Performance Diagnostics und Diagnostic-Leistungen,
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Inhouse Umsetzung und Performance Begleitung,
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Beratungs-, Analyse-, Entwicklungs-, Schulungs-, Coaching- und Transferleistungen,
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sowie individuell vereinbarte unternehmensbezogene Leistungen.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(4) Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Allgemeine und produktbezogene Geschäftsbedingungen
(1) Für einzelne Leistungsbereiche gelten ergänzend besondere produkt- bzw. leistungsspezifische Geschäftsbedingungen („Produkt-AGB“).
Dies betrifft insbesondere:
a) Digitale Produkte und Lernsysteme
Für digitale Lernprogramme, digitale Inhalte, Online-Lernsysteme, Audio- und Videoinhalte, Diagnosen, KI-gestützte Inhalte, Arbeitsunterlagen, Templates und sonstige digitale Leistungen gelten ergänzend die AGB für digitale Produkte und Lernsysteme sowie gegebenenfalls gesonderte Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
b) Inhouse-Workshops
Für Inhouse-Workshops, Workshopprogramme, Skill-Building-, Deep-Dive-, Maßnahmen- und Follow-up-Formate gelten ergänzend die AGB für Inhouse-Workshops und Workshop-Leistungen.
c) Inhouse Performance Diagnostics
Für Performance Diagnostics, systembezogene Diagnostics, das Shopfloor Performance Ecosystem Diagnostic sowie individuell vereinbarte Diagnostic-Leistungen gelten ergänzend die AGB für Inhouse Performance Diagnostics und Diagnostic-Leistungen.
d) Inhouse Umsetzung und Performance Begleitung
Für längerfristige Inhouse-Umsetzung, Performance Begleitung, Implementierungs-, Review- und Transferleistungen gelten ergänzend die AGB für Inhouse Umsetzung & Performance Begleitung.
(2) Die jeweils einschlägigen Produkt-AGB gelten ausschließlich für die Leistung bzw. den Leistungsbereich, auf den sie sich beziehen, und konkretisieren insoweit diese Allgemeinen AGB hinsichtlich der Besonderheiten der jeweiligen Leistung.
(3) Sie werden dem Kunden, soweit sie für die jeweilige Leistung gelten, vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
§ 3 Rangfolge der Vertragsbestandteile
(1) Soweit mehrere Vertragsunterlagen Anwendung finden und zwischen ihnen Widersprüche bestehen, gilt grundsätzlich folgende Rangfolge:
1. individuelle schriftliche Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Änderungen,
2. individuelles Angebot bzw. Auftragsbestätigung einschließlich Leistungsbeschreibung,
3. für die jeweilige Leistung geltende Produkt-AGB,
4. diese Allgemeinen AGB.
(2) Die für das jeweilige Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen AGB und Produkt-AGB werden dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung zusammen mit dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung transparent zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, die für die jeweilige Leistung geltenden Vertragsbedingungen vollständig einzusehen und dauerhaft zu speichern.
(3) Welche Produkt-AGB Anwendung finden, richtet sich ausschließlich nach der jeweils angebotenen bzw. vereinbarten Leistung.
(4)Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 4 Leistungsgegenstand
(1) Art, Inhalt, Umfang, Dauer und Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich insbesondere aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung, der Produktbeschreibung, der Buchung bzw. Bestellung sowie den jeweils anwendbaren Produkt-AGB.
(2) Darstellungen und Beschreibungen von Leistungen auf Webseiten, Präsentationen, Broschüren, Whitepapern, Produktblättern oder sonstigen Informationsmaterialien stellen grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
(3) Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, operativer oder sonstiger Unternehmenserfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt – abhängig von der jeweiligen Leistung – insbesondere zustande durch:
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schriftliche Annahme eines Angebots,
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Unterzeichnung einer individuellen Vereinbarung,
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schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters,
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Bestellung oder Buchung über eine vom Anbieter eingesetzte digitale Plattform,
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oder auf sonstige ausdrücklich vereinbarte Weise.
(2) Bei digitalen Produkten kann die Vertrags-, Zahlungs- und Leistungsabwicklung ganz oder teilweise über externe Plattformen oder Zahlungsdienstleister erfolgen.
(3) Die Einzelheiten des Vertragsschlusses können in den jeweiligen Produkt-AGB näher geregelt werden.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise. Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird diese zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe berechnet.
(2) Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot, Vertrag, Bestellprozess oder in der jeweiligen Produktbeschreibung ausgewiesenen Preise.
(3) Zahlungszeitpunkt, Zahlungsweise, Abschlagszahlungen, monatliche Abrechnung oder sonstige produktspezifische Zahlungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag, Angebot bzw. den einschlägigen Produkt-AGB.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter kann noch nicht erbrachte Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückstellen.
§ 7 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Ansprechpartner, Zugänge, betrieblichen Voraussetzungen und sonstigen vereinbarten Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Umfang der erforderlichen Mitwirkung richtet sich nach der jeweiligen Leistung und kann in den Produkt-AGB, im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung näher bestimmt werden.
(3) Verzögerungen, Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Leistungserbringung, die auf fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, liegen grundsätzlich nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters, soweit dieser sie nicht zu vertreten hat.
§ 8 Termine, Laufzeiten, Verschiebungen und Kündigung
(1) Vereinbarte Termine und Leistungszeiträume sind nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags verbindlich.
(2) Regelungen zu Terminverschiebungen, Stornierungen, Ausfallvergütungen, Mindestlaufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag und den einschlägigen Produkt-AGB.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte
(1) Sämtliche vom Anbieter bereitgestellten oder im Rahmen der Leistung verwendeten Inhalte, Konzepte, Modelle, Methoden, Grafiken, Präsentationen, Diagnosen, Templates, Dokumentationen, digitalen Inhalte, KI-Workflows und sonstigen geschützten Materialien bleiben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geistiges Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte.
(3) Art, Umfang, Dauer, Nutzerkreis und sonstige Beschränkungen der Nutzungsrechte können sich insbesondere aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung sowie ergänzenden Produkt-, Lizenz- oder Nutzungsbedingungen ergeben.
(4) Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Unterlizenzierung, kommerzielle Verwertung oder Verwendung zur Entwicklung konkurrierender Produkte ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich gestattet oder ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 10 Einsatz von Software und künstlicher Intelligenz
(1) Der Anbieter kann im Rahmen seiner Leistungen Softwareanwendungen, digitale Werkzeuge und Systeme künstlicher Intelligenz unterstützend einsetzen, soweit dies für die jeweilige Leistung sachgerecht und rechtlich zulässig ist.
(2) KI-generierte oder KI-unterstützte Ergebnisse dienen grundsätzlich als unterstützendes Werkzeug. Sie ersetzen keine erforderliche eigenverantwortliche fachliche, technische, rechtliche, steuerliche, sicherheitsbezogene oder unternehmerische Prüfung und Entscheidung.
(3) Besondere Regelungen zum Einsatz von KI, zur Verarbeitung von Informationen sowie zu produktspezifischen KI-Funktionen ergeben sich gegebenenfalls aus dem jeweiligen Vertrag, den Produkt-AGB und der Datenschutzerklärung.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Vertragsanbahnung und Zusammenarbeit erhaltene, als vertraulich erkennbare oder ihrer Natur nach vertrauliche nicht öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen grundsätzlich nur für Zwecke des jeweiligen Vertragsverhältnisses verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die Durchführung der vereinbarten Leistung benötigen.
(3) Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(4) Weitergehende oder leistungsspezifische Vertraulichkeitsregelungen können sich aus den jeweiligen Produkt-AGB oder individuellen Vereinbarungen ergeben.
§ 12 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich insbesondere aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Soweit für einzelne Leistungen zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen erforderlich sind, werden diese gesondert getroffen.
§ 13 Haftung und Eigenverantwortung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
(4) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Anbieter insbesondere keine Garantie für bestimmte:
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wirtschaftliche Ergebnisse,
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Produktivitäts- oder Performance-Steigerungen,
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Kosteneinsparungen,
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technische oder organisatorische Verbesserungen,
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Umsetzungs- oder Lernerfolge,
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oder sonstige konkrete Unternehmensergebnisse.
(5) Analysen, Diagnosen, Empfehlungen, Entwicklungspläne, Workshops, KI-gestützte Ergebnisse und sonstige Leistungen des Anbieters dienen der fachlichen Unterstützung des Kunden. Betriebliche, technische, organisatorische, personelle, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Entscheidungen sowie deren Umsetzung verbleiben in der Verantwortung des Kunden.
(6) Weitergehende leistungsspezifische Haftungs- und Abgrenzungsregelungen ergeben sich aus den jeweiligen Produkt-AGB.
§ 14 Leistungshindernisse und höhere Gewalt
(1) Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs einer Partei liegen, vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls die ergänzenden Regelungen der einschlägigen Produkt-AGB.
(2) Soweit möglich und zumutbar, werden die Parteien in solchen Fällen eine angemessene Anpassung oder Neuplanung der betroffenen Leistung abstimmen.
(3) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 15 Änderungen von Leistungsumfang und Vertrag
(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen Anbieter und Kunde.
(2) Entsteht durch eine vom Kunden gewünschte Änderung zusätzlicher Leistungs-, Vorbereitungs-, Analyse-, Reise-, Material- oder sonstiger Aufwand, kann hierfür vor Durchführung eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.
(3) Wesentliche Änderungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform festgehalten werden.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters vereinbart.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen AGB.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2026



